Schwimmschule Kleiner Delphin

Kinder­schutz­konzept

Kinderschutz, persönliche Grenzen und sicheres Lernen im Wasser.

Stand: 22. Oktober 2026
Verantwortlich: Inhaberin Kristina Soll
Schwimmbad: Pirmasenser Luft- und Badepark

Dieses Konzept gilt für alle Kurse der Schwimmschule, für die Inhaberin sowie für Praktikant:innen und sonstige unterstützende Personen.

1. Zweck und Geltungsbereich

In der Schwimmschule Kleiner Delphin sollen Kinder sicher, mit Freude und in ihrem eigenen Tempo schwimmen lernen. Wir achten die Würde, Persönlichkeit, Intimsphäre und individuellen Grenzen jedes Kindes. Wir nehmen Äußerungen und Signale ernst und ermöglichen Kindern, Nein zu sagen, Pausen zu verlangen und Hilfe zu holen.

Dieses Konzept beschreibt, wie wir Risiken im Schwimmunterricht, in Umkleide- und Übergabesituationen sowie im Kontakt mit Familien verringern und wie wir bei Sorgen oder Vorfällen handeln. Es gilt unabhängig davon, ob die Inhaberin allein unterrichtet, zeitweise ein/e Auszubildende/r des Schwimmbads oder eine Praktikantin bzw. ein Praktikant unterstützt.

Die gesetzlichen Pflichten hängen unter anderem von Rechtsform, Trägerschaft und konkreter Tätigkeit ab. §§ 8a und 72a SGB VIII gelten nicht automatisch in identischer Weise für jede private Schwimmschule. Wo Vereinbarungen mit dem Jugendamt oder ein Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, sind diese zusätzlich zu beachten. Dieses Konzept ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder die Sicherheitsregeln des Badbetreibers.

2. Unsere Grundsätze

  • Das Kind wird niemals zu einer Übung, Berührung oder Situation gezwungen. Sicherheit kann im Notfall körperliches Eingreifen erfordern; danach erklären wir dem Kind ruhig, was passiert ist.
  • Wir arbeiten ohne Beschämung, Drohungen, Anschreien, diskriminierende Bemerkungen oder körperliche Bestrafung.
  • Körperkontakt bleibt auf das notwendige, vorher erklärte und für das Kind zumutbare Maß beschränkt. Wir fragen nach Zustimmung, soweit die Situation es zulässt, und beachten verbale wie nonverbale Ablehnung.
  • Wir fördern Selbstbestimmung: Kinder dürfen Übungen ablehnen, eine Pause machen und eine Alternative wählen. Wasser- und Beckenregeln bleiben verbindlich.
  • Wir begegnen allen Kindern unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, Körper, Entwicklungsstand oder familiärer Situation respektvoll.
  • Wir versprechen Kindern keine Geheimhaltung. Wir erklären, dass wir uns Unterstützung holen, wenn jemand gefährdet sein könnte.

3. Kursorganisation und Aufsicht

Die kleinen Gruppen erleichtern Übersicht und persönliche Begleitung. Gruppengröße allein ersetzt jedoch keine sichere Aufsicht. Die Kursleitung prüft vor jedem Kurs, ob die tatsächlichen Bedingungen, die eigene Aufmerksamkeit, die Beckentiefe und die Unterstützung durch das Badpersonal einen sicheren Unterricht erlauben. Bei Überforderung, eingeschränkter Sicht, technischen Problemen oder einem Notfall wird der Unterricht unterbrochen und die Gruppe aus dem Wasser geführt.

KursartMaximale BelegungAufsichtsregel
Anfängerkurs2 KinderKursleitung zählt die Kinder beim Einstieg, während des Kurses und beim Ausstieg.
Fortgeschrittenenkurs6 KinderKursleitung behält alle Kinder im Sicht- und Hörkontakt; Übungen werden so angeordnet, dass niemand außer Sicht gerät.
Eltern-Kind-Kurs8 Eltern-Kind-Paare (max. 16 Personen)Jedes Kind bleibt während des gesamten Kurses in unmittelbarer Verantwortung und Reichweite seiner erwachsenen Begleitperson. Die Kursleitung gibt Anleitung und ersetzt die elterliche Aufsicht nicht.

Vor dem Kurs klären wir Anwesenheit, relevante gesundheitliche Hinweise und die vereinbarte Abholung. Kinder werden persönlich an die Kursleitung übergeben und nach dem Kurs an die abholberechtigte Person zurückgegeben. Ein Kind wird nicht allein ins Bad geschickt und bleibt nicht unbeaufsichtigt am Becken. Wir verlassen das Becken erst, wenn alle Kinder sicher aus dem Wasser sind und die Übergabe erfolgt ist.

Bei Kursen ohne Eltern im Wasser muss die Kursleitung die gesamte Gruppe tatsächlich beaufsichtigen können. Muss sie ein Kind versorgen oder einen Notfall bearbeiten, bringt sie die übrigen Kinder zunächst aus dem Wasser und übergibt diese ihren Eltern. Eine Praktikantin/ein Praktikant darf die Gruppe nur übernehmen, wenn dafür Eignung, Einweisung und ausdrückliche Zuständigkeit geklärt sind; ansonsten wird der Kurs pausiert.

4. Praktikant:innen und weitere Unterstützung

Praktikant:innen werden vor dem ersten Einsatz über dieses Konzept, Badordnung, Notfallwege, Aufsicht, Grenzen und Meldewege informiert. Die Inhaberin bleibt verantwortlich und entscheidet, welche Aufgaben delegiert werden können. Praktikant:innen unterrichten oder beaufsichtigen Kinder nicht allein, führen keine Einzelbetreuung durch und übernehmen keine Toiletten-, Umkleide- oder Übergabesituation ohne direkte Absprache und geeignete Aufsicht.

Vor einem Einsatz werden Identität, Einsatzrahmen und Referenzen angemessen geklärt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird eingeholt, wenn dies aufgrund von Tätigkeit, Vereinbarung mit dem Jugendamt oder den rechtlichen Vorgaben erforderlich ist; unabhängig davon kann es als Schutzstandard vereinbart werden. Einsichtnahme und Aufbewahrung erfolgen datensparsam und nach den geltenden Vorgaben. Alle eingesetzten Personen bestätigen schriftlich, dass sie die Verhaltensregeln kennen und einhalten.

5. Körperkontakt und Hilfestellung

Schwimm- und Rettungshilfen werden vorher angekündigt und kurz erklärt. Wir verwenden nur fachlich notwendige Griffe, halten Hände sichtbar und meiden Intimbereiche. Korrekturen erfolgen möglichst durch Vormachen, verbale Anleitung oder Berührung an neutralen Körperstellen. Vor einer Hilfestellung fragen wir das Kind („Darf ich dir am Arm helfen?“). Bei Ablehnung bieten wir eine andere Erklärung oder Übung an, sofern die Sicherheit es zulässt.

Rettungsmaßnahmen bei unmittelbarer Gefahr haben Vorrang. Nach einer notwendigen Rettung informieren wir das Kind und, soweit passend, die Sorgeberechtigten zeitnah und sachlich über Anlass und Ablauf.

6. Umkleiden, Duschen und Toiletten

Kinder werden grundsätzlich von ihren Sorgeberechtigten umgezogen. Die Kursleitung und Praktikant:innen betreten Umkleide- oder Duschbereiche nicht, um Kinder beim Umziehen oder Waschen zu unterstützen. Erforderliche Hilfe wird mit den Sorgeberechtigten abgestimmt und so organisiert, dass Privatsphäre und Schutz gewahrt bleiben. Es gibt kein Einseifen, Waschen oder Duschen durch das Schwimmschulpersonal.

Sorgeberechtigte werden gebeten, vor dem Kurs mit ihrem Kind zur Toilette zu gehen. Muss ein Kind während des Kurses zur Toilette, wird die Aufsicht für die übrige Gruppe zuerst gesichert. Wenn das Kind Begleitung benötigt, werden die Sorgeberechtigten gebeten, diese zu übernehmen. Eine Unterstützung durch Personal erfolgt nur, soweit sie zwingend erforderlich ist, transparent und unter Wahrung der Intimsphäre; körperliche Hilfe beim Toilettengang oder Reinigen ist grundsätzlich Aufgabe der Sorgeberechtigten.

Für Anfänger:innen, die ohne Eltern im Wasser teilnehmen, wird vor Kursbeginn geklärt, wo die Sorgeberechtigten während des Unterrichts erreichbar sind und wie bei Toilettenbedarf oder Unwohlsein verfahren wird.

7. Eltern-Kind-Kurse

In Eltern-Kind-Kursen hält, trägt und beaufsichtigt die Begleitperson ihr Kind. Die Kursleitung demonstriert geeignete Halteweisen und gibt Hinweise, greift aber nicht ohne Zustimmung in die Eltern-Kind-Interaktion ein, außer eine unmittelbare Gefahr macht es erforderlich. Signale des Kindes wie Wegdrehen, Weinen, Erstarren oder Festklammern werden als mögliche Überforderung ernst genommen. Wir schlagen eine Pause oder leichtere Alternative vor und drängen das Kind nicht.

8. Kommunikation, Fotos und digitale Kontakte

  • Wir kommunizieren mit Kindern freundlich, klar und altersgerecht. Private Nachrichten, Geheimnisse, Treffen oder Absprachen mit Kindern außerhalb des Kursrahmens sind ausgeschlossen. Organisatorische Kommunikation läuft über die Sorgeberechtigten.
  • Foto- und Videoaufnahmen sind im ganzen Schwimmbad durch den Badbetreiber verboten. Auch Eltern und andere Gäste werden auf die Haus- und Badregeln zu Foto- und Videoaufnahmen hingewiesen.
  • Geschenke und persönliche Gefälligkeiten werden nicht heimlich oder bevorzugt einzelnen Kindern gegeben. Kleine Kursmaterialien werden transparent und gleichbehandelnd eingesetzt.

9. Auswahl und Eignung

Die Inhaberin verpflichtet sich zu diesem Konzept und hält ihre für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen aktuell. Vor Beginn eines Praktikums werden Eignung, Aufgaben und Grenzen besprochen. Nachweise zu Schwimm-, Rettungs- und Erste-Hilfe-Qualifikationen werden entsprechend den Anforderungen des Badbetreibers, der Tätigkeit und einschlägiger Vorgaben geführt. Die Schwimmschule behauptet keine Qualifikation, die nicht tatsächlich vorliegt. Praktikant:innen nehmen nur Aufgaben wahr, für die sie eingewiesen und geeignet sind.

10. Beschwerden, Grenzverletzungen und Verdachtsfälle

Kinder und Sorgeberechtigte können sich jederzeit an die Inhaberin wenden. Wir hören ruhig zu, nehmen Beschwerden ernst und benachteiligen niemanden wegen einer Beschwerde. Ein Kind darf sich auch an eine andere vertraute erwachsene Person wenden. Rückmeldungen können mündlich oder schriftlich erfolgen.

Bei einer Grenzverletzung oder einem Verdacht handelt die Inhaberin wie folgt:

  1. Akute Gefahr beenden und Schutz herstellen. Bei medizinischem Notfall Rettungsdienst/Badpersonal alarmieren; Kinder aus dem Wasser sichern.
  2. Dem Kind zuhören, Ruhe vermitteln und eigene Worte verwenden. Nicht drängen, keine Suggestivfragen stellen und keine Geheimhaltung versprechen.
  3. Beobachtungen und Aussagen möglichst zeitnah, sachlich und mit Datum/Uhrzeit dokumentieren; Tatsachen und eigene Einschätzungen klar trennen. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
  4. Bei Anliegen gegen eine Praktikantin/einen Praktikanten: Einsatz sofort aussetzen, direkten Kontakt zum Kind verhindern und die Inhaberin informieren. Betrifft der Verdacht die Inhaberin selbst, wird eine externe Vertrauensstelle bzw. das Jugendamt kontaktiert.
  5. Sorgeberechtigte informieren, sofern dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird. Bei Verdacht auf Gefährdung im familiären Umfeld zunächst fachliche Beratung einholen.
  6. Bei gewichtigen Anhaltspunkten Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft über das örtliche Jugendamt einholen (§ 8b SGB VIII). Bei unmittelbarer Gefahr oder nicht anders abwendbarer erheblicher Gefährdung das Jugendamt bzw. bei akuter Notlage Polizei/Rettungsdienst einschalten.
  7. Nur notwendige Informationen weitergeben und Datenschutz beachten. Maßnahmen und weitere Zuständigkeiten dokumentieren und nachverfolgen.

11. Sicherheit im Bad und Notfall

Die Kursleitung ist mit Badordnung, Wassertiefe, Beckenrand, Ein- und Ausstiegen, Notrufmöglichkeit, Erste-Hilfe-Material und Alarmierungsweg des Badbetreibers vertraut. Die Regeln des Badbetreibers haben Vorrang. Kinder werden passend zu Können und Wassertiefe eingeteilt; Schwimmhilfen ersetzen keine Aufsicht. Bei ungeeigneten Bedingungen findet der Kurs nicht statt bzw. wird unterbrochen.

Im Notfall: Laut Hilfe rufen, Badpersonal alarmieren, Rettung nach eigener Qualifikation leisten, Notruf 112 veranlassen lassen und übrige Kinder aus dem Wasser sichern. Anschließend werden Sorgeberechtigte informiert und der Vorfall dokumentiert. Die Kursleitung erneuert alle 2 Jahre den Erste-Hilfe- und Rettungsnachweis Silber sowie regelmäßige Fortbildungen bei der DSV Jugend und folgt den Vorgaben der Anlage.

12. Dokumentation und Datenschutz

Wir führen nur die für Kursdurchführung, Notfallversorgung und sichere Übergabe erforderlichen Angaben. Gesundheitsinformationen werden vertraulich behandelt und nur an Personen weitergegeben, die sie für den Schutz des Kindes benötigen. Anwesenheit, besondere Vorkommnisse, Beschwerden und getroffene Maßnahmen werden sachlich und sicher dokumentiert. Aufbewahrung und Löschung richten sich nach den geltenden Datenschutz- und Aufbewahrungspflichten.

13. Überprüfung und Verbindlichkeit

Die Inhaberin überprüft dieses Konzept mindestens jährlich sowie nach einem relevanten Vorfall, einer Änderung der Kursangebote oder der Regeln des Badbetreibers. Praktikant:innen erhalten vor ihrem Einsatz eine Einweisung und bestätigen die Kenntnisnahme. Eine aktuelle Fassung wird den Sorgeberechtigten auf Anfrage zugänglich gemacht.

Rechtliche Bezugspunkte und hilfreiche Stellen